Voraussetzung für den Partner- bzw. den Familienbeitrag ist, daß Partner- und/oder Familienmitglieder (Kinder bis 18 Jahre) in einer häuslichen Gemeinschaft leben und den Beitrag von einem Konto abbuchen lassen. Kinder mit Behinderung über 18 Jahren, die weiterhin in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern bzw. in einem Pflege-/Behindertenheim leben, können den Familienbeitrag beanspruchen. Bei Partner- und Familienbeitrag wird nur eine Zeitung zugestellt.
Die Höhe des Partnerbeitrags liegt bei 7,15 Euro pro Monat, die des Familienbeitrags bei 9,00 Euro pro Monat.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres möglich.